Es war einmal ein Ort, an dem Recht und Vertrauen sich trafen…
III.
DER HEILIGE AUFTRAG
Es gibt ein altes Versprechen,
geschrieben in die Charta der Völker —
ein heiliger Auftrag,
der nicht vergessen werden darf.
Artikel 73 der Charta der Vereinten Nationen (1945)
„Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten tragen oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, erkennen den Grundsatz an, dass die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, [...] das Wohl dieser Einwohner aufs Beste zu fördern."
Fünf universelle Grundsätze
Selbstbestimmung
Jeder Mensch hat das Recht, über sein eigenes Leben zu bestimmen — seine Gesundheit, seine Ernährung, seine spirituelle Praxis.
Würde
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Kein Vertrag, kein Gesetz, keine Institution steht über diesem Grundsatz.
Frieden
Wahrer Frieden beginnt im Inneren — und zeigt sich im respektvollen Umgang mit Mensch, Natur und Gemeinschaft.
Verantwortung
Wer handelt, trägt Verantwortung. Wir stehen zu dem, was wir tun — mit offenem Herzen und klarem Verstand.
Gemeinschaft
Was wir alleine nicht schaffen, schaffen wir gemeinsam. Die Kraft liegt in der Verbindung.
„Diese Rechte sind vorstaatlich — sie können nicht durch Gesetze außer Kraft gesetzt werden. Sie begründen den Anspruch jedes Menschen auf Selbstbestimmung und Würde."
Rechtsquellen
„Wenn staatliche Strukturen diesen Verpflichtungen nicht hinreichend nachkommen,
entsteht eine moralische Legitimation für zivilgesellschaftliches Engagement."